Begleitung in der Schwangerschaft und in der

Zeit nach der Geburt

 

Schwangerschaftsmassage ab dem 3. Monat

 

Gerade in der Schwangerschaft ist es für werdende Mütter und ihrem Baby wichtig, sich zu entspannen. Die Schwangerschaftsmasssage wird  mit sanfter Akupressur mit und/oder ohne Öl gemacht. Sie hilft Verspannungen zu lösen, Energieflüsse zu regulieren und das Lymphsystem anzuregen.

Besonders hilfreich ist die Massage bei: Nacken- und Rückenschmerzen, Ischias Problemen, geschwollene Beine, zur Geburtsvorbereitung uvm.   

 

 

Rückbildungsmassage nach der Geburt

 

In der Rückbildungsmassage wird der Bauch mit einer speziellen Massagetechnik behandelt.  Mit dem Fokus den Wochenfluss zu unterstützen, den Beckenboden wieder zu stärken und der Frau zu ihrer natürlichen Form zurück zu helfen.
Die Behandlung sollte 7- 10 Tage nach einer natürlichen Geburt begonnen werden. Jedoch ist die Behandlung auch zu einem späteren Zeitpunkt hilfreich und unterstützt die Rückbildung.
Nach einem Kaiserschnitt  sollte erst nach 12 Wochen mit der Rückbildungsmassage begonnen werden.  
Zusätzlich zur Rückbildung wird auch die Hüfte und der Rücker behandelt, um die Körper nach der Geburt zu entspannen.  

Narbenentstörung nach Kaiserschnitt

 

Die Entstörung einer Narbe ist ein wichtiger Bestandteil der Nachbehandlung und Rückbildung. Die Narbe kann sich in Laufe der Heilung zu einem Störfeld entwickeln. Sie kann zwar nach außen hin gut aussehen, aber im tieferen Geweben nicht heilen und dadurch Probleme machen. Es können Schmerzen, Taubheit, Schwellung, Kribbeln oder Nervenleiden auf und rund um die Narbe entstehen. 

Die Narbe verklebt und wenn der Stoffwechsel um die Narbe nicht gut funktioniert entsteht ein Störfeld. 

Narben neigen generell dazu nach einer OP zu einem Störfeld zu werden. Deshalb ist es wichtig, die Narbe nach dem Kaiserschnitt zu entstören. Dies kann sobald die Narbe äußerlich geheilt ist gemacht werden. 

 

 

 

 

 

Info zu Kosten

 

Die Kosten sind individuell gestaltete,  je nach Zeit und Aufwand.

Kontaktieren sie mich persönlich und ich berate sie gerne.

 

Teilweise Rückerstattung durch die Krankenkasse nach dem Wahlarztprinzip. Die Verordnung muss vor Beginn der Therapie bei der zuständigen Krankenkasse bewilligt werden.
Ambulante Unfall- oder Zusatzversicherungen übernehmen normalerweise die Kosten des Selbstbehaltes, je nach Versicherung.